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Statement zu der Veranstaltung „Gründe und Folgen des Krieges in Gaza“

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Am 1. Februar 2024 um 19:00 Uhr fand eine Veranstaltung des SDS Mainz mit dem Titel „Gründe und Folgen des Krieges in Gaza“ an der JGU Mainz statt. Zu dieser Veranstaltung gab es zum jetzigen Zeitpunkt Positionierungen seitens des AStA, des jüdischen Studierendenverbandes “Hinenu” aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie diverser Hochschulgruppen. Da dieses Thema auch für uns wichtig ist und verschiedene Gruppen unsere Haltung dazu wissen wollten, wollen wir uns an dieser Stelle positionieren.

Zunächst möchten wir klarstellen, dass wir als CampusGrün Mainz bei dieser Veranstaltung nicht anwesend waren und daher keine Kenntnis über die konkreten Vorgänge während dieser haben. Deshalb können wir keine sinnvolle Meinung dazu äußern. Trotzdem wollen wir unsere Position zum Thema „Krieg in Gaza“ kundtun. In unserer Hochschulgruppe haben weder Antisemitismus noch Rassismus oder sonstige Formen von Hass und Diskriminierung von Menschen einen Platz. Für diese Haltung macht sich CampusGrün Mainz in allen vertretenen Gremien an der Universität stark.

Wir verurteilen die am 07.10.2023 in Israel verübten barbarischen Massaker an über 1.200 unschuldigen Menschen durch die Hamas und die nachfolgenden Angriffe auf Israel aufs Schärfste. Die islamistische Miliz muss sämtliche Geiseln unverzüglich freilassen und die Kampfhandlungen einstellen. Angesichts der katastrophalen humanitären Lage im Gazastreifen muss in jedem Fall dringend eine Waffenruhe verhandelt und langfristig eine diplomatische Lösung gefunden werden.

Darüber hinaus sind die israelische Regierung und die IDF mit Blick auf die erfolgten unverhältnismäßigen Bombardierungen und Tötungen von ungefähr 20.000 Zivilist:innen in Gaza aufgefordert, das Völkerrecht und die Völkermordkonvention einzuhalten und Angriffe auf die Zivilbevölkerung Gazas zu unterlassen sowie die teilweise blockierten Lieferungen notwendiger Hilfsgüter und die Stillung von Grundbedürfnissen in der Kriegsregion zu gewährleisten.

In dem hochsensiblen Themenkomplex Nahostkonflikt ist es für uns wichtig, auf der einen Seite Sachlichkeit zu bewahren und nicht bewusst zu versuchen, die Grenzen des Sagbaren bis zum Äußersten auszureizen, aber auf der anderen Seite auch nicht zu leichtfertigen Diffamierungen zu greifen, sondern auch einen kritischen Diskurs zuzulassen. Problematisch ist ferner, wenn in diesem Themenkomplex einseitige Positionierungen zu höchst kontrovers diskutierten Grauzonendebatten erfolgen, was unter anderem in den letzten Wochen an der Universität ge-schehen ist.

Der BDS-Beschluss des Bundestages lässt sich als eine Meinungsäußerung des Parlamentes inter-pretieren und ist rechtlich nicht bindend – in Gesetzesform würde dieser übrigens mit hoher Wahrscheinlichkeit als verfassungswidrig ein-gestuft werden, da er in dieser Form die Meinungsfreiheit einschränken würde (Vergleiche hierzu den TAZ Artikel zur BDS-Bewegung: https://taz.de/Streit-um-BDS-Bewegung/!5740197/).

Die teils vonseiten der israelischen Regierung erfolgten Vergleiche zum Holocaust und zur NS-Zeit lehnen wir, wie viele andere jüdische und geschichtswissenschaftliche Stimmen, ab. So trat die israelische UN-Delegation öffentlich mit gelben Davidsternen auf, an anderer Stelle war die Rede von einem „Dritten Weltkrieg“ und in einer weiteren Äußerung wurde behauptet, die Hamas seien „die neuen Nazis“. Diese exemplarischen Vorfälle – egal von welcher Seite erhoben – sind geschichtsrevisionistisch und heizen ferner die angespannte Lage unnötig auf, was auch außerhalb der Kriegsregion zu ausufernden Hass- und Gewaltspiralen führen könnte.

Die Unterstellung, Israel hätte von Anfang an – also seit dem 07.10. – eine „ethnische Säuberung“ geplant, ist in unseren Augen eine unhaltbare These und entschieden abzulehnen – auch weil sie lediglich die Narrative der Hamas stärkt. Die Einhaltung der Völkermordkonvention durch Israel wird aktuell vor dem Internationalen Gerichtshof verhandelt; das Gericht hat zu einem Eilantrag Südafrikas kürzlich geurteilt und Israel zumindest in Teilen ausdrücklich zur Einhaltung der Bestimmungen der Völkermordkonvention und zu Zurückhaltung gegenüber der gazanischen Zivilbevölkerung aufgefordert.

Die Forderungen Südafrikas zur Einhaltung der Konvention seien laut dem Internationalen Gerichtshof in Anbetracht der Lage in Gaza in Teilen „plausibel“ (Mehr Informationen zu dem entsprechenden Urteil finden sich hier: https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240126-ord-01-00-en.pdf).

Folglich lässt sich die Position der Regierungen Israels und der Bundesrepublik Deutschland, dass die Völkermord-Vorwürfe jeglicher Grundlage entbehrten, infrage stellen. Das Hauptverfahren wird voraussichtlich noch Monate bis Jahre dauern.

Wer sich näher mit dem Thema Antisemitismus befassen möchte, hier abschließend noch eine Buchempfehlung von uns:

Meron Mendel (2023): Über Israel reden. Eine deutsche Debatte. Köln: Kiepenheuer & Witsch.

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